Plattform
Sexualpädagogik
Südtirol

Statut-der-Plattform

waldemarker Februar 14, 2022 @ 8:48PM

Plattform Sexualpädagogik Südtirol (PSPS)

 genehmigt am 04. April 2012 im Landhaus VII der Provinz Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18 in 39100 Bozen, überarbeitet im März 2021

I. ALLGEMEINES

Artikel 1: Name, Sitz, Dauer, Rechtssubjekt und Ehrenamtlichkeit

Die „Plattform Sexualpädagogik Südtirol (PSPS)“ ist ein ehrenamtlich tätiger und gemeinnütziger Verein ohne jegliche Gewinnabsicht. Der rechtliche Sitz befindet sich am Wohnort des/der jeweiligen Vorsitzenden. Die Dauer der „Plattform Sexualpädagogik Südtirol (PSPS)“ ist unbegrenzt. Alle Ämter und Funktionen in den Gremien des Vereines werden ehrenamtlich erbracht.

Artikel 2: Beschreibung des Vereins

Die Plattform Sexualpädagogik Südtirol ist ein Berufsverband von Sexualpädag/en*innen[1]. Sie steht in Kooperation mit Sexualwissenschaftler/n*innen, Sexualtherapeut/en*innen, Sexualberater/n*innen sowie weiteren Institutionen, Einrichtungen und Vereinen, die zum Thema und im Bereich Sexualität arbeiten und tätig sind. Sie möchte gemeinsame Interessen der Sexualpädagogik in Südtirol voranbringen und orientiert sich an den Prinzipien der emanzipatorischen Sexualpädagogik. Emanzipatorische Sexualpädagogik bedeutet für die PSPS eine auf Selbstbestimmung und Verantwortung basierende sexualpädagogische Begleitung.

[1] Geschlechtsbezeichnungen versehen wir mit einem Sternchen, um darauf hinzuweisen, dass Geschlechtsidentitäten ganz unterschiedlich gestaltet sein können und weit über klassische Zuschreibungen von „Mann“ und „Frau“ hinausgehen können.

II. Selbstverständnis, Ziele, Aufgaben

Artikel 3: Selbstverständnis

Die Plattform orientiert sich an folgendem Selbstverständnis:

Menschen*bild: Personen jeglichen Geschlechts prägen den gesellschaftlichen Rahmen und werden von ihm geprägt. Zugleich macht jeder Mensch*[2] seine* individuell einmaligen Erfahrungen und eignet sich im Laufe seiner* Biografie unterschiedliche Strategien an, um auf die Herausforderungen des Lebens zu antworten. Parallel dazu versteht die Plattform den Menschen* als eine dynamische Einheit von Körper, Seele und Geist. Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit sind Grundrechte eines jeden Menschen.

Verständnis von Sexualität: Sexualität ist ein Grundbedürfnis und Grundrecht aller Menschen. Sie ist Lebensenergie, die in allen Phasen des Lebens wirksam ist. Sexualität und der Bezug zum eigenen bzw. anderen Körpern ist eingebettet in soziale Normvorstellungen, zugleich biografisch erlernt und stetig in Entwicklung. Sie hat viele Gesichter und Ausdrucksformen: liebevolle, zärtliche, leidenschaftliche, heitere und belebende, aber auch dumpfe, leere und gewaltsame. Sexualität spielt eine wichtige Rolle bei der Identitätsfindung, in der Beziehung und Verantwortung in Bezug auf sich selbst und anderen.

Unser Verständnis von Sexualpädagogik: Sexualpädagogik soll allen Menschen* ermöglichen, den Weg zu einer selbstbestimmten, vielgestaltigen, ganzheitlichen und sinnlichen Sexualität zu finden und zu gehen. Dabei soll sie begleiten und Hilfestellungen bieten bei der Reflexion sowie Konfrontation auf persönlicher, pädagogischer und Informationsebene. Auf gesellschaftlicher Ebene hat Sexualpädagogik die Aufgabe, sich klar für eine gewaltfreie und selbstbestimmte Sexualität zu positionieren.

[2] Den Begriff „Mensch“ versehen wir mit einem Sternchen, um darauf aufmerksam zu machen, dass kulturelle Vorstellungen vom „Norm-Menschen“ häufig Frauen* und verschiedenste weitere Subjektpositionen ausschließt: Menschen* mit Behinderung, people of colour, Menschen* aus unterprivilegierten sozialen Herkünften und viele mehr. Das Sternchen soll all diese Personengruppen immer wieder ins Gedächtnis rufen.

Artikel 4: Zielgruppen und Ziele

Die PSPS arbeitet mit folgenden Zielgruppen:

  • Schulen und Lehrpersonen
  • Forschungszentren, wie Universitäten oder EURAC Bozen
  • Erzieher/n*innen
  • Pädagog/en*innen und Mitarbeiter/n*innen in der Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Sozialarbeit in Kindergärten, Kitas, Schulen, Jugendtreffs, Seniorenheimen, usw.
  • Beratungseinrichtungen und psychologischen Diensten
  • Mitarbeiter/n*innen im Gesundheitswesen
  • Mitarbeiter/n*innen in Sozial- und Sanitätssprengel, in Bezirksgemeinschaften
  • Öffentlichen Diensten (Sanität, Polizei, usw.)
  • Sozialen Einrichtungen und Vereinen (Caritas, Centaurus, usw.)
  • Gemeinden und gemeindeeigenen Einrichtungen
  • Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Senior/en*innen
  • Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Menschen mit Migrationshintergrund
  • Interessierten Einzelpersonen

Die PSPS hat folgende Ziele:

  • Die PSPS will die Auseinandersetzung fördern:
    • mit der eigenen sexuellen Biographie,
    • mit dem persönlichen Umgang mit Sexualität, den eigenen Bedürfnissen und Wünschen,
    • mit den geschlechtsspezifischen Besonderheiten von Sexualität,
    • mit den verschiedenen sexuellen Orientierungen und Lebensformen.
  • Die PSPS hat die Stärkung der Eigenverantwortung, Fremdverantwortung und Selbstbestimmung zum Ziel.
    • Durch die Begegnung mit anderen Sichtweisen will die PSPS helfen, eine eigene Meinung zu bilden und sich mit der eigenen sexuellen Identität auseinander zu setzen.
    • Die PSPS will Lernprozesse in Gang setzen, durch die ein sinnbestimmtes und wertorientiertes Denken und Handeln ermöglicht wird.
    • Die PSPS will Personen jeglichen Geschlechts anregen, sich mit ihren Bedürfnissen, Gefühlen und Phantasien, der Vielfalt und der eigenen Form des Lustempfindens auseinanderzusetzen.
    • Die PSPS will die Möglichkeit bieten, sich mit den Sonnenseiten und Schattenseiten der Sexualität auseinanderzusetzen.
    • Die PSPS versteht sexualpädagogische Arbeit als Gesundheitsförderung für eine hohe Lebensqualität, da sie nicht allein körperliche, sondern auch emotionale, geistige und soziale Aspekte implementiert.
  • Die PSPS vermittelt grundlegende Kenntnisse zu folgenden Themen:
    • psychosexuelle und körperliche Entwicklungen,
    • Ausdrucksformen der Sexualität,
    • Verhütung,
    • sexuell übertragbare Krankheiten und ihre Prävention,
    • Beziehungsaspekte,
    • Geschlechtervielfalt,
    • sexuelle Orientierungen,
    • Sexualmoral und Sexualideologien,
    • Vermarktung von Sexualität,
    • Sexualisierte Gewalt und ihre Prävention und Intervention,
    • Sexualität und Medien,
    • Interkulturelle Sexualität,
    • Rechtliche Fragen zur Sexualität.
  • Sie PSPS fördert den sexualpädagogischen Austausch zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen, wie unter anderem Generationen, Sprachgruppen, Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen mit Migrationshintergrund, Geschlechtern, Menschen aus verschiedenen sozialen Milieus, Religionen und usw.
  • Die PSPS setzt sich zum Ziel, in gesellschaftspolitischem Kontext Lobbyarbeit zu betreiben und somit Sexualität öffentlich zu thematisieren.

Artikel 5: Aufgaben der Plattform

Die Plattform hat folgende Aufgaben:

  • Ansprechpartner*in zum Themenbereich Sexualität zu sein,
  • Fortbildung und Praxisbegleitung für die Mitglieder zu aktuellen sexualpädagogischen Themen zu organisieren und die entsprechende Finanzierung zu sichern,
  • Kontakte zu in- und ausländischen Einrichtungen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, herzustellen,
  • Projekte, Fortbildungsangebote, Seminare, Tagungen für verschiedene Zielgruppen zu organisieren,
  • Broschüren und Informationsmaterialien zu produzieren und publizieren,
  • Den Referent/en*innenpool zu konstituieren,
  • Arbeitsgruppen zu bilden,
  • Stellungnahme zu sexualpädagogisch relevanten Themen zu verfassen,
  • Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben,
  • Möglichkeiten und Initiativen, die dem Ausbau bzw. Aufbau im Bereich sexueller Bildung dienen, zu fördern und unterstützen (z.B. Aufbau eine Fachstelle),
  • Lobbyarbeit zu leisten.

Das Tätigkeitsprogramm und die Arbeitsschwerpunkte orientieren sich an den Bedürfnissen der Mitglieder und der jeweiligen Zielgruppen.

Der Verein versteht sich als überparteilich und überkonfessionell.

III. Finanzen

Artikel 6: Vermögen / Finanzierung

Die Plattform Sexualpädagogik Südtirol finanziert seine Tätigkeiten durch:

  • Mitgliedsbeiträge, sofern die Vollversammlung die Einhebung solcher beschlossen hat,
  • allfällige Beiträge der öffentlichen Hand,
  • freiwillige Spenden, Schenkungen, Überlassungen und Sammlungen.

Für die Sicherstellung der Finanzierung des Vereines sind dessen Organe verantwortlich.

IV. Mitgliedschaft

Artikel 7: Die Aufnahme in die Plattform

Grundsätzlich ist die Plattform für physische Personen mit folgenden Voraussetzungen offen:

  • Personen mit abgeschlossener sexualpädagogischer Ausbildung (ISP-Lehrgang, LoveTalks, Sexualwissenschaftler*innen und vergleichbare Ausbildungen) bzw.
  • Personen mit dokumentierten und absolvierten 112 Stunden in Theorie, Didaktik und Methodik der Sexualpädagogik, sowie 60 Stunden in reflektierter Praxis

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Bereitschaft zur Reflexion der sexualpädagogischen Praxis und Fortbildung
  • Arbeiten nach dem im Statut festgelegten Selbstverständnis sowie den Zielsetzungen der PSPS

Interessierte Personen stellen einen schriftlichen Aufnahmeantrag.

Der Vorstand überprüft die Anträge, die Vollversammlung bestätigt diese oder lehnt ab. Ein Aufnahmegesuch kann nur mit Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 8: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen und Versammlungen teilzunehmen und Vorschläge für die Vereinstätigkeit einzubringen.

Die Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsstatuten einzuhalten, die Beschlüsse der Organe zu befolgen, die Vereinsinteressen zu fördern und den Mitgliedsbeitrag, sofern die Einhebung eines solchen von der Vollversammlung beschlossen worden ist, zu entrichten.

Artikel 9: Erlöschen der Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann jederzeit aus der Plattform für Sexualpädagogik Südtirol (PSPS) austreten. Dafür bedarf es allerdings einer schriftlichen Kündigung, welche an den Vorstand des Vereines zu richten ist.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • durch freiwilligen Austritt,
  • durch Ausschluss,
    • sofern jährliche Mitgliedsbeiträge von der Vollversammlung festgelegt wurden und diese über ein Jahr, trotz schriftlicher Mahnung, nicht eingezahlt worden sind,
    • keine Beteiligung an den Tätigkeiten der Plattform erfolgt ist,
    • wenn ein Mitglied bei drei aufeinanderfolgenden Vollversammlungen unentschuldigt abwesend ist,
    • wenn ein Mitglied dem Ansehen der Plattform absichtlich groben Schaden zugefügt hat oder die geltenden Statuten nicht eingehalten hat.
  • bei Auflösung des Vereines Plattform Sexualpädagogik Südtirol (PSPS).

Der Ausschluss von Mitgliedern muss von der Vollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmrechte beschlossen werden.

Die geleisteten Beiträge werden im Falle des Austrittes oder Ausschlusses nicht rückerstattet.

V. ORGANE

Artikel 10: Gliederung Organe

Die Organe der Plattform sind:

  • die Vollversammlung
  • der Vorstand
  • der*die Vorsitzende
  • die Rechnungsprüfer/n*innen, sofern eine Finanzgebarung besteht

Artikel 11: Vollversammlung

Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern und diskutiert die für die Plattform relevanten Themen und trifft die grundsätzlichen Entscheidungen.

Die Vollversammlung hat folgende Aufgaben:

  • die Festlegung der Ausrichtung und Richtlinien der Plattform für Sexualpädagogik Südtirol (PSPS),
  • die Wahl der im Statut vorgesehenen Organe in der vorher festgelegten Form (geheim mit Stimmzettel oder Handaufheben),
  • die Genehmigung des Tätigkeitsberichtes,
  • die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung,
  • die Genehmigung des Tätigkeitsprogramms,
  • die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages,
  • die Grundsatzentscheidung über die Einhebung jährlicher Mitgliedsbeiträge und gegebenenfalls die Festsetzung deren Höhe,
  • die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern,
  • die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die der Vorstand auf die Tagesordnung gesetzt hat,
  • die Abänderung der Vereinsstatuten,
  • die Auflösung des Vereins.

Alle Mitglieder treffen sich mindestens einmal jährlich zur Vollversammlung. Die Vollversammlung kann auch online stattfinden.

Eine Vollversammlung muss einberufen werden, wenn wenigstens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe mit schriftlichem Antrag an den Vorstand verlangt.

Die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung ist immer gegeben. Für die Entscheidung genügt die Hälfte + 1 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mit Ausnahme von Statutenänderungen, Ausschlüssen von Mitgliedern und der Auflösung des Vereines, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Akkumulieren von Stimmen ist nicht möglich.

Artikel 12: Der Vorstand

Der Vorstand, welcher drei Jahre im Amt ist, setzt sich aus maximal fünf Personen zusammen und wird von der Vollversammlung gewählt. Die Wahl kann je nach Absprache geheim oder offen stattfinden. Die Kandidat/n*innen müssen Mitglieder der Plattform sein. Mitglieder können in den Vorstand kooptiert werden, diese haben jedoch kein.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • Umsetzung der Vollversammlungsbeschlüsse
  • Wahl des*der stellvertretenden Vorsitzenden
  • Der Vorstand stellt sicher, dass Fortbildungen organisiert werden
  • Qualitätssicherung – Angebote zur Supervision und Intervision
  • Der Vorstand stellt sicher, dass Kontakte zu in- und ausländischen sexualpädagogischen Plattformen und Ausbildungsanbietern gepflegt werden und ist Ansprechpartner für entsprechende Netzwerkarbeit
  • Informationsweitergabe bzgl. Fortbildungen, Tagungen
  • Vorbereitung und Moderation der Vollversammlung – Einladungen und Protokolle
  • Adressenpool laufend aktualisieren
  • Überprüfung der Aufnahmeanträge und Empfehlung an die Vollversammlung

Artikel 13: Der*die Vorsitzende

Der*die Vorsitzende ist der*die rechtliche Vertreter/n*in des Vereins. Er*Sie vertritt den Verein nach innen, gegenüber Dritten und bei Gericht. Er*Sie beruft den Vorstand zu Sitzungen ein und leitet dieselben.

Der*Die Vorsitzende sorgt für die Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes.

In Dringlichkeitsfällen ist er*sie ermächtigt, die Vorstandsbefugnisse auszuüben, vorbehaltlich nachträglicher Genehmigung (Ratifizierung) durch den Vorstand in der nächsten Sitzung.

In seiner*ihrer Abwesenheit nimmt der*die Stellvertreter/n*in all seine*ihre Funktionen und Aufgaben wahr.

Artikel 14: Die Rechnungsprüfer*innen

Rechnungsprüfer/n*innen werden unter der Voraussetzung ernannt, dass es eine Finanzgebarung gibt.

Die Vollversammlung wählt für die Dauer von drei Jahren zwei Rechnungsprüfer/n*innen mit einfacher Stimmenmehrheit. Sind mehr als zwei Kandidat/en*innen, wird die Wahl geheim durchgeführt. Sie* haben die Aufgabe, die Finanzgebarung zu überprüfen und der Vollversammlung jährlich einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Die Rechnungsprüfer*innen müssen nicht Mitglieder der Plattform sein.

Artikel 15: Auflösung des Vereines

Die Vollversammlung kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Auflösung des Vereines beschließen.

Bei Auflösung des Vereines wird das Vermögen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung übertragen.

Artikel 16: Regelung laut Zivilgesetzbuch

Alles, was in diesem Statut nicht ausdrücklich festgelegt ist, wird durch die Vorgaben des Zivilgesetzbuches geregelt.